220-Millionen-Presseförderung gescheitert

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Das Bundeswirtschaftsministerium will das Hilfspaket „nach intensiver Prüfung“ nicht weiterverfolgen.

Das Bundeswirtschaftsministerium ist mit seinem Entwurf für eine staatliche Presseförderung gescheitert. Das machen nun die Verleger deutscher Zeitschriften und Zeitungen publik – verbunden mit massiver Kritik daran, dass das 220 Millionen Euro umfassende Hilfspaket damit nicht zur Verfügung steht. Das Scheitern sei „schockierend“, teilten der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) mit. Nach Angaben des BDZV bestanden zuletzt beim Bundeswirtschaftsministerium verfassungsrechtliche Bedenken, das Paket freizugeben, ohne dass der Bundestag ein detailliertes Gesetz dazu beschlossen hätte.

Die Förderung sollte die digitale Transformation der Verlage unterstützen. Pläne dazu waren anfangs unter anderem vom BDZV-Vorsitzenden und Springer-Chef Mathias Döpfner mit Blick auf die staatliche Unabhängigkeit der Presse kritisiert worden. Die anschließende „Umwidmung der Digitalförderung in eine dringend benötigte verfassungskonforme Zustellförderung“ sei nun auf den letzten Metern gescheitert, klagen die Verbände.

Das Bundeswirtschaftsministerium habe zuletzt noch den Versuch einer Umwidmung der bereits eingeplanten Haushaltsmittel in eine Corona-Soforthilfe für die Verlage wegen deren Anzeigenverluste unternommen. Dies sei „sowohl vom Finanzministerium als auch von den zuständigen Berichterstattern von SPD und CDU/CSU“ unterstützt worden, erklären die Verlegerverbände. Daher sei man zuversichtlich gewesen, dass die „Hängepartie nach fast vier Jahren doch noch zu einem guten Ende kommen könnte“. Allerdings lehnten dies laut BDZV die haushaltspolitischen Sprecher ab und der entsprechende Antrag ging erst gar nicht bis in den Haushaltsausschuss. Dies sei „unverständlich“, erklärten die Verbände. Sie fordern eine „nachhaltige Förderung der Pressezustellung ab der nächsten Legislaturperiode“.

Rein digitale Medien sahen sich benachteiligt, „Krautreporter“ wollte sogar klagen

Aus dem Bundeswirtschaftsministerium hieß es auf Anfrage am Dienstag: Das Ministerium habe „nach intensiver Prüfung der verfassungs-, haushalts- und beihilferechtlichen Umstände und nach sorgfältiger Abwägung aller betroffenen Interessen“ entschieden, das Programm zur Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens nicht weiterzuverfolgen.

Bereits jetzt rein digital verbreitete Medien hatten sich von dem Transformationsförderpaket stark benachteiligt gesehen. Das Online-Magazin Krautreporter etwa kündigte Anfang April rechtliche Schritte an, sollten die Gelder zugesagt und ausgezahlt werden. Gefördert würden ausschließlich Verlage, die drucken. Das verletze die Pressefreiheit, der Staat greife in den Wettbewerb von Presseunternehmen ein, argumentierte Krautreporter.