Mit dem Gesetzentwurf (Quelle) vom 24.06.2020 und die Umsetzung in das Gesetz soll das Brief- und Postgeheimnis eingeschränkt werden.
Handel mit Betäubungsmitteln: Der Bundesrat will die Strafverfolgung beim Handel etwa mit Betäubungsmitteln erleichtern. Dazu hat er einen Gesetzentwurf (19/20347) „zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern“ vorgelegt, der federführend im Wirtschaftsausschuss beraten wird. Künftig sollen Beschäftigte von Postdienstleistern verpflichtet werden, verdächtige Postsendungen bei den Strafverfolgungsbehörden vorzulegen, heißt es. Dabei gehe es um Sendungen, bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit ihnen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, dem Arzneimittelgesetz, dem Anti-Doping-Gesetz, dem Waffengesetz oder dem Sprengstoffgesetz begangen werden.
Weiterhin wurde mit dem IfSG (Infektion Schutz Gesetz) am 19.11.2020. Das Brief- und Postgeheimnis noch weiter eingeschränkt. Im Artikel 10 des Grundgesetzes steht, das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.
Abbildung 1 (Infektionsschutzgesetz)
Grundordnung durch die Pandemie gefährdet?
Warum wird mit dem Infektionsschutzgesetz eines der wichtigsten Grundrechte aufgeweicht? Ist dadurch die freiheitliche Grundordnung durch die Pandemie gefährdet? Mit normalen Menschenverstand kann man das verneinen.
Was Passiert derzeit in Deutschland
Mehr und mehr Menschen beginnen diese Pandemie und Ihre Maßnahmen zu hinterfragen. Die Kritik am Lockdown, an den Testungen und vor allem an den Impfungen wird immer lauter. Die Regierung fährt hier einen autokratischen Kurs, um Ihre Ziele zu erreichen. Es gibt mittlerweile so viele Stimmen aus der Wissenschaft und der Politik, die den Kurs der Regierung anhand von anderen Lösungsansätzen kritisieren. Diese werden nun schon aus Expertengremien hinausgeworfen, oder man diskriminiert sie in der Öffentlichkeit, damit sie keinen weiteren Nährboden an Kritik und Widerstand gegen diese unverhältnismäßige Pandemie Politik bilden können.
Ärzten werden Zulassungen entzogen die eine andere Meinung haben, die anhand von Zahlen und Daten die Politik widerlegen. In den sozialen Netzwerken wird zensiert und gelöscht was das Zeug hält. Wir bewegen uns hier schnurstracks in die Hygienediktatur. Wie kann man also die Kontrolle aufrechterhalten und unliebsame Kritiker frühzeitig erkennen? (Zitat von Quelle)
Mit dem Zugriff auf Brief, Telegramm, Päckchen, Pakete und E-Mail-Verkehr der Regierung, kann man die Bürger kontrollieren und ausspionieren. Auch Geschäfts E-Mails fallen unter das Gesetz. Das heißt, das interne E-Mails innerhalb einer Firma, ob Anwaltsbüro, Krankenhaus oder jeder anderen Firma von nun an überwacht und mitgelesen werden können.
Nur private E-Mails sind davon nicht betroffen. Aber wer kann das kontrollieren, wer da wann und was mitließt?
Was sich jetzt hier entwickelt ist die Kontrolle und Überwachung von andersdenkenden und Kritikern, durch den Staat. Man stelle sich vor, in einem Krankenhaus würden sich zwei Ärzte kritisch über E-Mail intern unterhalten. Oder interne Mails von Anwälten zu Verfahren gegen diese Maßnahmen, können auf diese Art abgefangen werden. Man muss sich des Umfangs dieser Einschränkung des Brief- und Postgeheimnis klar werden.
Quellen: