Hamburg aus 3G wird 2G

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Hamburg Hamburg führt als erstes Bundesland das 2G-Optionsmodell ein.

Bewegt sich Hamburg mit der Einführung des 2G Optionsmodells in eine schwierige Lage?

Bis Jetzt galt wie überall in Deutschland auch in Hamburg die 3G Regel

  • G = Geimpft
  • G = Genesen
  • G = Getestet

Der Hamburger rot-grüner Senat hat am Dienstag den 24.08.2021 Beschlossen nur noch für Geimpfte und Genesene Angebot zu ermöglichen.

Damit steht jetzt jeden Händler, Restaurants, Konzertveranstalter offen diese auch einzusetzen. Das würde bedeuten das man nur noch als Geimpfter und Genessener die Angebote nutzen darf.

Private Anbieter können grundsätzlich frei entscheiden, wen sie als Kunden haben möchten und wen nicht. Das gilt für Gastronomen und Hoteliers genauso wie für Fußballvereine, Friseursalons oder Clubbetreiber. Und das gilt völlig unabhängig von der Corona-Pandemie. Grenzen bietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das eine Ungleichbehandlung zum Beispiel wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft oder des Alters verbietet. Nicht aber eine Ungleichbehandlung aufgrund des Impfstatus.

Wenn Unternehmerinnen und Unternehmer also für sich entscheiden, Ungeimpfte nicht hereinzulassen oder wenn Vereine nur noch Geimpfte und Genesene ins Stadion lassen, dürfen sie das nach der derzeitigen Rechtslage tun.

Es lässt sich somit ein leichter Vergleich aus der Geschichte ziehen. In der Geschichte der Menschen wurden schon viele Menschen, Menschengruppen etc. wegen „Ideologien“ oder anderen Sachen (Rassentrennung etc.) ausgesperrt oder sogar eingesperrt und getötet.

Geschichte der Deutschen

Anmerkung: Haben die AFD Wähler auch die Corona – Soforthilfen bezahlt?

 

Sonderregelung

Eine Sonderregelung für erwachsene Menschen, die sich nicht impfen wollen, können oder dürfen oder Gesunde Menschen ist nicht vorgesehen.

Mit dem Beschluss des Hamburger rot-grüner Senates wird aus dem 3G das 2G – Optionsmodell eingeführt. Damit muss man fragen wo fängt Kriminalität an?  Wenn Gesunde Menschen, sogar Schwangere keine Ausnahme erhalten … kann man das schon als Impferpressung und sogar schon als Menschenverachtend ansehen. Weiterhin kann man schon einen Rechtsbruch erkennen.

 

 

Anmeldung zur Umsetzung von 2G erforderlich

Die Beschränkungen durch Corona-Regeln, so der SPD-Politiker weiter, müssten verhältnismäßig sein und dürften nur so lange erfolgen, wie sie zur Pandemie-Bekämpfung erforderlich seien.

Gastronomen und Veranstaltende können sich in Hamburg nun anmelden, wenn sie in ihren Einrichtungen die 2G-Regelung umsetzen wollen. Das ist online ab dem kommenden Samstag (28. August) möglich. Eine Umsetzung der Regeln kann dann sofort stattfinden. Kontrollen der Einhaltung der gegebenen Maßnahmen kündigte der Senat bereits an.

Ungleichbehandlung von Unternehmen

Natürlich liegt darin eine Ungleichbehandlung. Die Unternehmerinnen und Unternehmer, die weiterhin auf 3G setzen, werden stärker eingeschränkt als diejenigen, die sich für 2G entscheiden. Rechtlich zulässig ist das dann, wenn es dafür ein legitimes Ziel gibt und die Einschränkungen erforderlich und geeignet sind, dieses Ziel zu erreichen. Von daher gibt es zwei entscheidende Fragen, die sich die Gerichte stellen würden, falls jemand klagt.

  • Gehen von den Geimpften weniger Gefahren aus?
  • Sind die Einschränkungen für die Nicht-Geimpften wirklich erforderlich für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung?

 

„Welle der Ungeimpften“?

„Klar ist: Auch die Impfung bietet keinen hundertprozentigen Schutz, und die Gefahr, dass auch Geimpfte das Virus weitergeben, liegt nicht bei Null. Immer wieder gibt es Impfdurchbrüche und manche Studien sagen, dass auch Geimpfte gerade bei der Delta-Variante eine hohe Viruslast in sich tragen. Andere Studien zeigen hingegen, dass die Ansteckungsgefahr dennoch geringer ist. Gezeigt hat sich vor allem, dass die Gefahr eines schweren Verlaufs minimiert ist. Das Robert Koch-Institut geht nach wie vor davon aus, dass das Risiko einer Virusübertragung auch bei der Delta-Variante stark vermindert ist.

Hamburgs erster Bürgermeister Peter Tschentscher versuchte es mit der Inzidenz unter den Geimpften zu erklären. In Hamburg läge diese bei 3,3. Insgesamt habe man hingegen eine Inzidenz von fast 80. „Die vierte Welle ist eine Welle der Ungeimpften“, sagte Tschentscher. Die Zahlen und Studien dazu würden sich die Gerichte genau anschauen.

Verhältnismäßigkeit hängt vom Infektionsgeschehen ab

Rechtlich zulässig wären die Grundrechtseinschränkungen der Unternehmerinnen und Unternehmer darüber hinaus nur, wenn diese zum Schutz von Leben und Gesundheit anderer erforderlich sind.

Dies ist von verschiedenen Variablen abhängig wie der aktuellen Inzidenzzahl, den Sterbe- und Hospitalisierungsraten oder dem R-Faktor. Diese Fragen würden sich die Gerichte auch stellen, wenn der Staat irgendwann noch einen Schritt weitergeht und generell eine 2G-Regel einführt. Also den Nicht-Geimpften von sich aus ohne den Zwischenschritt der Unternehmerinnen und Unternehmern den Zutritt verbietet.

Kommentar von Deutschland Deine Meinung

Wie kann es sein das man heutzutage als Gesunder Mensch seine Gesundheit mit einer „Impfung“ oder als „Genesener“ nach einer Krankheit der Welt beweisen muss. Hat man vergessen das man eigentlich zu einen Arzt geht um sich KRANK schreiben zu lassen.

Ja Sars Cov 2 kann gefährlich sein dies gilt aber auch für andere Ansteckende Viren und Krankheiten. Sollte man aber Menschen, Personen Gruppen ganz ausschließen, weil Sie eventuell Gefährlich für eine andere Person oder Gruppe sein kann.

Meinung aus der Bevölkerung – FB Video

Risikopersonen und Freiwillige

Risikopersonen und Freiwillige in Deutschland konnten und können sich jetzt gegen #COVID19 impfen lassen.

Damit hat der Staat seine Aufgabe erledigt. Nun muss er sich zurückziehen. Jeder einzelne Bürger hat wieder Eigenverantwortung zu übernehmen – ohne Einmischung des Staates.

Ein Kleiner Denkhinweis dazu…

 

 

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