Änderung des Infektionsschutzgesetz

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Heute am 16.04.2021 wurde die Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Bundestag behandelt. Drucksache 19/28444 .

 

Eingebrachter Entwurf zur 1. Lesung im Bundestag

Mit dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD sollen zwei wesentliche Lücken im geltenden Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschlossen werden:

  1. Es wird eine bundesweit verbindliche Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eingeführt. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche verhältnismäßige Maßnahmen. Sofern Maßnahmen in einem Land strenger sind als der Katalog des § 28b IfSG, so gelten diese fort. Sinkt in dem entsprechenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt die Sieben-Tages-Inzidenz unter den Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinander folgenden
    Werktagen, so tritt dort ab dem übernächsten Tag die Notbremse außer Kraft.
  2. Zudem wird die Bundesregierung ermächtigt, zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. Die Rechtsverordnungen sind an die Überschreitung einer Inzidenz von 100 geknüpft. Damit werden dem Bund zusätzlich weitere Handlungsmöglichkeiten gegeben, um eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten.

Ebenso wie § 28a IfSG gelten auch § 28b IfSG und die auf ihm fußenden Maßnahmen und Vorschriften nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen
Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 IfSG durch den Deutschen Bundestag.

Zu diesem Gesetzesentwurf gibt es angeblich KEINE Alternativen.

Pressestimmen zu dem Gesetzentwurf

Als einen „Fortschritt” bezeichnet die „Süddeutsche Zeitung“ das Infektionsschutzgesetz: „Das Gesetz, das Bundestag und Bundesrat verabschiedet haben, ist ein Fortschritt. Es regelt detaillierter als bisher, wann und wie bei der Seuchenbekämpfung in Grundrechte eingegriffen werden darf. Es nennt konkrete Inzidenzwerte und Abwehrmaßnahmen, von der Maskenpflicht bis zur Schließung von Lokalen. Es verpflichtet die Landesregierungen, ihre Rechtsverordnungen zu begründen und zu befristen. Und es macht es schwieriger, Demonstrationen zu verbieten. Von wegen ‚Ermächtigungsgesetz’. Dennoch tut Kritik not. CDU, CSU und SPD haben dieses Gesetz viel zu spät auf den Weg gebracht und zu hastig umgesetzt. So kam die Diskussion im Parlament zu kurz.”

„Zeit Online“ sieht in den Änderungen eine „halbherzige Reform”: „Der Gesetzentwurf, der zu Recht von mehreren Verfassungsrechtlern kritisiert wurde, war schlampig formuliert. Dabei hätten die Abgeordneten und Ministerien den ganzen Sommer Zeit gehabt, ohne den Druck der im Herbst wieder angestiegenen Infektionszahlen. Zu Wahrheit gehört aber auch, dass die politische Öffentlichkeit sie nicht gerade dazu angetrieben hat. Teile der Opposition, der Medien und der Bürger selbst interessierten sich monatelang kaum dafür, wie die Corona-Regeln eigentlich zustande kommen und was das für die Demokratie bedeutet. (…) Seriöse Kritik am Verfahren, die es schon früh gab, wurde durch die schrilleren und dümmeren Querdenker-Auftritte von der öffentlichen Bühne verdrängt. So bleibt am Ende eine halbherzige Reform, die die Schwäche des Parlaments in der Corona-Politik eher offenlegt als behebt.”

Die „Nürnberger Zeitung“ schreibt: „Tatsächlich ist das Gesetz, das Bundestag und Bundesrat nun verabschiedet haben, genau das Gegenteil einer Entmachtung der Volksvertretungen. Vielmehr ist es der erste Schritt für eine bessere Verankerung der parlamentarischen Kontrolle der Maßnahmen gegen die Pandemie. Vieles wird präzisiert, die Einschränkungen der Grundrechte sind jetzt per Gesetz befristet. Ob es hundertprozentig perfekt ist, darf dennoch bezweifelt werden.”

Auch die „Heilbronner Stimme“ widmet sich dem Gesetz an sich: „Es handelt sich bei dem Gesetz keineswegs um einen Freifahrtschein für die Exekutive, wie FDP-Chef Lindner meint. Der Rechtfertigungsdruck auf die Regierenden steigt vielmehr, wenn es um die Einschränkung von Grundrechten geht. Völlig inakzeptabel ist das geschichtsvergessene Gerede vom Ermächtigungsgesetz, das die AfD und die sogenannten Querdenker pflegen. Wer die Selbstentmachtung des Reichstags 1933 zugunsten Adolf Hitlers mit dem Bevölkerungsschutzgesetz gleichsetzt, stellt sich außerhalb des demokratischen Diskurses. Dass ihnen daran nicht gelegen ist, haben die AfD im Bundestag und die Demonstranten davor gestern erneut bewiesen.”

Die „Pforzheimer Zeitung” kommentiert: „Die Hektik beim neuen Infektionsschutzgesetz schürt Misstrauen – doch es soll sich niemand etwas vormachen: Den Gegnern, die gestern in Berlin auf die Straße gegangen sind, geht es schon lange nicht mehr um Fakten, sondern nur um die eigene Wahrheit. Lange haben die Behörden es bei diesen Demonstrationen mit Geduld versucht. Das hat sich nicht ausgezahlt. Die zunehmende Radikalisierung dieser kleinen Minderheit ist gefährlich. Es geht um unsere Demokratie, um unseren Staat. Und der wehrt sich – auch im Namen der großen Mehrheit, die von den Corona-Regeln genervt ist, sie im Detail vielleicht sogar ablehnt, die berechtigte Kritik äußert – die aber Solidarität über alles stellt. Solidarität – und Vernunft.”

„Die Mehrheit hat entschieden”, schreibt die „Ostfriesen-Zeitung”: „Das neue Infektionsschutzgesetz ist ein Schritt zurück zur demokratischen Grundordnung und zur Gewaltenteilung. Endlich! Das Ergebnis ist ein Kompromiss, wie das so ist in der Demokratie. Die Mehrheit hat entschieden. Dass die Opposition großteils gegen das Gesetz gestimmt hat, ist Teil des Spiels. Die Vergleiche aus der AfD mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 sind allerdings schamlos.”

Die „Dithmarscher Landeszeitung“ kommentiert: „Jahrzehntelang lief der Gesundheitsapparat reibungslos im Hintergrund. Der Schutz und Ausbau von Freiheitsrechten erschien als vorrangige Staatsaufgabe. Die jetzige Pandemie erinnert uns daran, dass der Staat mindestens ebenso notwendig das Funktionieren des Gesundheitssystems sicherstellen muss. Insofern sind die Präzisierungen im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes zu begrüßen. Die Politik muss einen Ausgleich hinbekommen und auf größtmögliche Freiheit bei größtmöglichem Gesundheitsschutz abzielen. Das ist eine schwierige Gratwanderung. Eine Beratung durch medizinische Experten ist dabei unerlässlich und keineswegs eine ‚Diktatur der Virologen’, wie mitunter dahergeredet wird.”

Die „Stuttgarter Nachrichten” beschäftigen sich in ihrem Kommentar mit den Protesten rund um den Bundestag: „Wenn vor dem Reichstagsgebäude Wasserwerfer der Polizei auffahren müssen, um mit weiträumigen Absperrungen eine störungsfreie Sitzung des Parlaments zu gewährleisten, wenn Demonstrationen verboten und aufgelöst werden, wenn in den Bundestag eingeschleuste Personen frei gewählte Abgeordnete bedrängen, dann ist das eine schwarze Stunde für das ganze Land. Wenn sich Demokratiefeinde im Verbund mit ideologisch verblendeten Dreckschleudern und maskenlosen Provokateuren aufgerufen fühlen, die Angeordneten des Bundestags auf eine Stufe mit jenen nationalsozialistischen Kräften zu stellen, die 1933 den Beginn der braunen kriegstreibenden und massenmörderischen Diktatur den Weg frei stimmten, dann ist das ein Tag der Scham.”

Auch die „Allgemeine Zeitung” kommentiert die Proteste: „Wer gegen Regeln verstößt, die in Corona-Zeiten (über-)lebenswichtig sind, gefährdet die Gesundheit anderer und verhält sich somit asozial. Wer gegen Polizei und Ordnungskräfte gewalttätig wird, ist kriminell. Das Demonstrationsrecht ist als hohes Rechtsgut im Grundgesetz verankert. Doch gibt es hier auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Vor dem Hintergrund der jüngsten Geschehnisse wird das jedoch ignoriert. Versammlungsverbote werden regelmäßig von Gerichten kassiert. Deshalb ist der Gesetzgeber gefordert, auch in puncto Demos Klarheit zu schaffen.”

Die „Badische Zeitung” kommentiert den Vergleich einiger Demonstranten mit dem Ermächtigungsgesetz der Nazis: „Wer allen Ernstes heute im Zusammenhang mit der Reform des Infektionsschutzgesetzes von einem ‚Ermächtigungsgesetz’ spricht – wie viele Demonstranten vor dem Brandenburger Tor – verunglimpft aus Dummheit oder aus Berechnung das Andenken derer, die sich damals unter Gefährdung ihres Lebens der Diktatur entgegenstellten. Wer immer diesen absurden Vergleich zieht, sollte sich vor Augen führen: Die Abgeordneten des Bundestages können jederzeit mit Mehrheit das Gesetz kassieren oder umschreiben. Die Reform führt Befristungen, Berichts- und Begründungspflichten ein. Zudem wird das Gesetz in Karlsruhe landen, und die Vorgaben des höchsten Gerichts werden vom Bundestag umgesetzt werden müssen. Wer von einem Ermächtigungsgesetz daherschwätzt, delegitimiert unsere Demokratie.”

Die „Augsburger Allgemeine” schreibt von „gefährlichem Unsinn”: „Von Diktatur und Verschwörung war einmal wieder die Rede, als die Demonstranten durch Berlin marschierten. Dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten stellten sie das neue Infektionsschutzgesetz gleich. Bei allem Respekt vor einem Unbehagen gegenüber der Corona-Politik: Das ist gefährlicher Unsinn! Wer solche Vergleiche anstellt, beschädigt die Demokratie, indem er an einer wichtigen Säule sägt: dem Vertrauen. Sie ist es, auf die die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie bauen. Kontrollieren lassen sich viele Anordnungen, gerade wenn sie weit ins Private reichen, kaum – es braucht den Willen der Bevölkerung.”

Hinweis von DDM

Deutschland steigt in die direkte Presseförderung ein

Im Juli 2020 hatte der Bundestag eine Förderung von bis zu 220 Millionen Euro auf mehrere Jahre verteilt für Presseverlage beschlossen. Jetzt gibt es ein konkretes Konzept des Wirtschaftsministeriums, das dem Deutschlandfunk vorliegt. Doch ob das so auch umgesetzt wird, ist nicht klar. Es bleiben offene Fragen.

Undurchsichtig sei das alles, hochgefährlich und ein Tabubruch, schrieben Beobachter, nachdem der Bundestag Anfang Juli in seinem zweiten Nachtragshaushalt beschlossen hatte, deutsche Presseverlage künftig mit staatlichen Mitteln zu unterstützen. Selbst die Zeitungsverleger vom BDZV ließen nur lapidar verlauten: „Der Verband erkennt das Bemühen der Regierung an“.

Mit dieser Förderung ist die strikte Trennung zwischen freier presse und Staat aufgehoben, diese sollte unverhandelbar sein um die 4 Gewalt im Staat auszuüben. Damit geht auch die journalistische Glaubwürdigkeit einen Schritt ins Ungewisse. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wird eine Regierung privaten Medienhäusern Geld zustecken. Und es stellt sich die Frage, was das mit der Presse als demokratischer Instanz macht.

Können private Verlage überhaupt Geld vom Staat annehmen, ohne dass damit automatisch ihre Unabhängigkeit infrage steht? Mathias Döpfner, der Präsident des Verlegerverbands, höchstpersönlich wird gerne zitiert mit: „Lieber Insolvenzen bei Zeitungen als der Verlust ihrer Unabhängigkeit durch Subventionen.

Medien – Die “vierte Gewalt?”

Presseverlage werden also vom Steuergeldern Subventioniert, ohne eine Kontrollmöglichkeit der Steuerzahler auf die Berichterstattung. In Demokratien erfüllen Medien grundlegende Funktionen: Sie sollen das Volk informieren, durch Kritik und Diskussion zur Meinungsbildung beitragen und damit Partizipation ermöglichen. Oftmals werden Medien auch als “vierte Gewalt” bezeichnet. Die Gleichsetzung mit den drei klassischen Staatsgewalten ist aber problematisch.

 

Weiter zum Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Bundesweit verbindliche Notbremse

Es soll eine Bundesweit verbindliche Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eingeführt werden. CDU/CSU und SPD, sowie weitere Parteien blenden damit vollkommen aus das ein alleiniger Inzidenzwert nicht Ausreicht, egal wie hoch er angesetzt wird. Dabei werden zeit Beginn der Epidemie verschieden werte angesetzt, darunter wahr zuerst der R-Wert.

Das Festhalten an dem Inzidenzwert ist nicht mehr nachvollziehbar und bedarf einer Erklärung! Der Inzidenzwert ist schon lange umstritten, ihn als einzigen Maßstab zu nehmen ist nicht mehr begründbar. “Durch die im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz beschlossene Koppelung von Maßnahmen an einen einzigen Indikator, nämlich alleinig den Inzidenzwert der Fallmeldungen, hat der Gesetzgeber die Exekutive in Abhängigkeit eines Messwertes gegeben, der nachweislich keine konstante Messgrundlage hat.“ Und weiter: „Zur sachgerechten Bewertung der Fallmeldezahlen ist zusätzlich mindestens notwendig, einen Referenzwert über die Zahl der überhaupt durchgeführten Tests zu erheben.”

Wichtige Faktoren wie Bettenbelegung, Durchseuchung und Faktoren wie Positiver – PCR (der keine Erkrankung nach dem IfSG §2 feststellen kann). Die die Impflage oder die Belastungslage im Gesundheitswesen werden auch nicht einbezogen.

 

Daher muss man sich fragen warum CDU/CSU und SPD weiterhin nur an dem Sieben-Tage-Inzidenzwert festhält. Dies ist einfach nicht mehr zu erklären. Der Sieben-Tage-Inzidenz ist auch relativ leicht manipulierbar, wenn man immer mehr Testet.

“Bundesregierung wird ermächtigt”

Der Zweite Teil des Gesetzentwurfes hat es in sich. Mit diesen Teil kann sich die Bundesregierung Ermächtigen lassen mit Zustimmung des Bundesrates einheitliche Festsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen zu erlassen. Diese sind zwar an die Überschreitung einer Inzidenz von 100 geknüpft (siehe oben Festhalten an Inzidenzwert).

Die Zustimmung des Bundestages gilt als erteilt, wenn der Bundestag nicht binnen sieben Tagen nach Eingang der Vorlage der Bundesregierung die Zustimmung verweigert hat.

Staatsrechtler zu Merkels Bundeslockdown: „verfassungsrechtlich nicht geregelter Ausnahmezustand“