Corona-Impfung als Verletzung des Nürnberger Kodex?

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Hinweis: Die Zuständigkeit des Gerichts wurde noch nicht offiziell bestätigt. Allerdings bestätigte das Gericht eine Einsendung zu diesen Thema erhalten zu haben.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat eine aus Israel eingereichte Klage wegen Verletzung des Nürnberger Kodex durch die israelische Regierung und Pfizer angenommen – die Entscheidung darüber steht nun aus. Eingereicht wurde die Klage von einer Gruppe von Anwälten, Ärzten und besorgten Bürgern, die von ihrem demokratischen Recht Gebrauch machen möchten, „keine experimentelle medizinische Behandlung (COVID-Impfstoff) zu erhalten und sich deswegen unter großem und schwerem illegalem Druck der israelischen Regierung fühlen“.

Man muss schon sehr weit zurücktreten und erhebliche Distanz suchen zu dem Informations-Bombardement aus Politik und Medien, die in einer ganz erstaunlichen – und (freiwillig) nie dagewesenen – Einstimmigkeit seit mehr als einem Jahr systematisch Angst verbreiten, um sehen zu können, wie angebracht eine derartige Klage ist.

Zur Erinnerung: Die durchschnittliche Dauer zur Entwicklung eines Impfstoffes beträgt 6 – 8 Jahre; die bisher kürzeste Entwicklung betrug 4,5 Jahre. Die Corona-Impfstoffe wurden in deutlich weniger als einem Jahr entwickelt. Die EU-Behörde hat dem zuerst zugelassenen Impfstoff von Biontech/Pfizer lediglich eine vorläufige Zulassung von einem Jahr erteilt, da wichtige Information fehlen. Desgleichen bei den weiteren Zulassungen, die im Eiltempo durchgepeitscht wurden. Die Impfstoffhersteller bestehen darauf, von jeglicher Produkthaftung befreit zu werden. Sie wissen warum! Die nun angewandte mRNA-Technologie ist komplettes Neuland – ein Impfprinzip, dass trotz intensiver Forschung in den vergangenen 20 Jahren aufgrund der Nebenwirkungen noch nie regulär zugelassen worden ist. Nun werden die fehlenden Tests in einem global angelegten Feld-Experiment (neudeutsch: Real-Labor) durchgeführt. Einer der ebenfalls neu entwickelten Vektor-Impfstoffe steht gerade aufgrund von Nebenwirkungen, die kritische Mediziner längst genau so vorhergesagt hatten, in heftiger Kritik. Verbunden mit dieser Debatte wird deutlich, dass Nebenwirkungen gar nicht systematisch gesammelt werden. Durchimpfen – egal was es (an Geld oder Leben) kostet?

Eine Impfung mag notwendig sein, zumindest für jene, die aufgrund ihrer körperlichen Verfasstheit Gefahr laufen, bei einer Ansteckung einen schweren Verlauf zu erleiden, der dann eventuell tödlich enden könnte. Aber die übergroße Anzahl jener Menschen, die dieses Risiko eines schweren Verlaufs gar nicht haben, dazu zwingen zu wollen, sich einem experimentellen Impfstoff auszusetzen, widerspricht jeglicher Ethik – nicht nur der Medizinethik des Nürnberger Kodex. Man mag einwenden, dass die Entscheidung doch jedem selbst überlassen bleibt und staatlich niemand gezwungen würde. Das mag formal stimmen. Die Diskussionen über Impfpass, Testzwang, Zutrittsregeln und Reisebestimmungen sind jedoch faktisch einer Zwangsmaßnahme gleichzusetzen.

 


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