„Insgesamt unbefriedigend“: Europarat kritisiert Transparenzregeln in Deutschland

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Seit Jahren tut Deutschland zu wenig um Korruption vorzubeugen – nun hat der Europarat den Bundestag erneut ermahnt: Abgeordnete müssten ihre Interessenkonflikte nicht ausreichend offenlegen und Verstöße gegen die Transparenzregeln hätten zu selten Konsequenzen. Auf diese Missstände hatte abgeordnetenwatch.de den Bundestag erst kürzlich hingewiesen.

Die Kritik der GRECO, der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats, ist unmissverständlich: Die Umsetzung von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung in Deutschland sei „insgesamt unbefriedigend“ (Bericht). Denn bislang hat der Bundestag nur drei der insgesamt acht Empfehlungen aus dem Evaluierungsbericht von 2014 umgesetzt. Dies ist keineswegs der erste Rüffel. Schon 2017 und 2019 attestierten die Korruptionswächter Deutschland einen „mangelnden politischen Willen, das System zu verbessern“. Die Maskenaffäre macht deutlich, was dies für fatale Konsequenzen hat.

In regelmäßigen Abständen veröffentlich die GRECO – ein Gremium des Europarates, nicht zu verwechseln mit der Europäischen Union – Berichte über den Stand der Korruptionsbekämpfung in ihren 50 Mitgliedstaaten. Zu diesen zählen 49 europäische Staaten sowie die USA. Gegründet wurde der Europarat nach dem Zweiten Weltkrieg, um Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in Europa zu fördern.

Verhaltene Zustimmung gab es von der GRECO für das jüngst beschlossene Lobbyregister, auch wenn sich die Staatengruppe – wie abgeordnetenwatch.de – weitreichendere Regelungen gewünscht hätte. Bei den Verhaltensregeln für Abgeordnete fällt die Kritik deutlicher aus. Die zentralen Schwachstellen aus Sicht der GRECO:

  • Abgeordnete im Bundestag müssen Interessenkonflikte nicht ausreichend offenlegen. Die GRECO empfiehlt, dass Interessenkonflikte, die sich bei der parlamentarischen Arbeit im Plenum oder im Ausschuss ergeben, sofort offengelegt werden müssen und dass der Bundestag schriftlich definiert, was als Interessenkonflikt gilt.
  • Die Kontrolle und Durchsetzung der Transparenzregeln für Abgeordnete ist unzureichend. Trotz der geplanten Verbesserungen bei den Transparenzregeln für Abgeordnete (Verbot von Lobbyjobs, mehr Transparenz bei Vermögen und Einkünften, Verbot von Spendenannahme) bestehen Zweifel an ihrer Wirksamkeit. Denn weiterhin ist Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) alleine dafür zuständig, die Regeln zu überprüfen und Sanktionen zu verhängen. Diese Selbstkontrolle des Bundestags führt bereits jetzt dazu, dass Abgeordnete, die sich nicht an die Regeln halten, kaum mit Konsequenzen rechnen müssen. abgeordnetenwatch.de fordert daher eine unabhängige Transparenzkommission, die Angaben zu Nebenjobs und Vermögen kontrolliert und bei Verfahren zu Verstößen angehört wird.

Bei einer Anhörung im Bundestag am 5. Mai 2021, bei der die Reform des Abgeordnetengesetzes auf der Agenda stand, hatte abgeordnetenwatch.de auf diese beiden Lücken im Gesetz hingewiesen (Stellungnahme). Und dennoch werden die Punkte in der geplanten Gesetzesänderung voraussichtlich nicht berücksichtigt werden. Noch bis März 2022 hat Deutschland Zeit, die GRECO-Empfehlungen umzusetzen. Ob sich Deutschland bis dahin an europäische Standards anschließt, bleibt abzuwarten.