Zwei Wochen Zimmer-Quarantäne für Merle (6)
Aus einem Bericht von Bild, haben wir erfahren das das ein Kind (Merle 6) Aus Ansbach zwei Wochen-Horror Quarantäne erleben musste. Jetzt ist die amtlich verordnete Isolierung ENDLICH vorbei.
Wie kam es zu der amtlich Verordneten Isolierung?
Weil Merle in der Schule mit einem Corona-positiv getesteten Mädchen in Kontakt, war, hat das Ansbacher Gesundheitsamt zwei Wochen Hausarrest verordnet – so sieht es das Bayrische Infektionsschutzgesetz vor. Auch mit zwei Negativer Test: während der Quarantäne durfte Merle nicht aus dem Zimmer.
„Eine vorzeitige Freitestung ist nicht möglich“, schreibt das Gesundheitsamt. „Die häusliche Quarantäne endet, wenn die der Inkubationszeit der Erkrankung entsprechende Zeit verstrichen ist.“
Merle stammt aus einer Großfamilie mit sieben Kindern. Wie soll man da seine Tochter zwei doch nicht in ein acht Quadratmeter großen Kinderzimmer einsperren, nicht mal zum Essen rauslassen. Die Geschwister lebten wie gewohnt weiter und sie nicht. Wie soll man das einem 6 Jahre alten Kind vermitteln.
Merle hatte eine sehr schlimme Zeit und dachte, sie sei gefährlich für andere Menschen. „Jedes Mal, wenn jemand in ihre Nähe kam, rannte sie weg, versteckt sich.“
Eine Kinder- und Jugendpsychotherapeutin erklärt: „Kinder unter elf Jahren können so komplexe Situationen wie Pandemien und damit verbundene Regelungen nicht abschätzen, beziehen alles auf sich persönlich. So eine Abschirmung greift massiv in die kognitive Entwicklung der Kinder ein.“
Ihr Vater zieht ein bitteres Fazit: „Die Politik betreibt Kinderseelen-Mord!“
Meinung von Deutschland Deine Meinung
Nach diesen Artikel von Bild sind mir die Tränen gekommen. Wie kann man mit einen Kind von staatlicher Seite so umgehen. Der Staat beachtet seine eigenen Gesetze nicht. Darunter fällt auch das Kindswohl, wenn das gefährdet wird oder ist.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist das Kindeswohl gefährdet, wenn eine gegenwärtige, in solchem Maß vorhandene Gefahr vorliegt, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen, seelischen oder körperlichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (§ 1666 BGB)
Quelle: Gefährdung des Kinderwohls
Auch das Amtsgericht in Weimar hat mit seinen Beschluss (Quelle 1, Quelle 2 Urteil in Volltext) (noch nicht Rechtskräftig) für die Kinder Entschieden. Auch wenn es bei dem Beschluss um ein anderes Thema geht, ging es trotzdem um das Kindswohl.
“Nach diesem auch als Übermaßverbot bezeichneten Grundsatz müssen die zur Erreichung eines legitimen Zwecks vorgesehenen Maßnahmen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn – soll heißen: bei Abwägung der mit ihnen erreichten Vor- und Nachteile – sein. Die entgegen § 1 Absatz 2 IfSG nicht evidenzbasierten Maßnahmen sind bereits ungeeignet, den mit ihnen verfolgten grundsätzlich legitimen Zweck zu erreichen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden oder das Infektionsgeschehen mit dem Virus SARS-CoV- 2 abzusenken In jedem Fall sind sie aber unverhältnismäßig im engeren Sinne, denn den dadurch bewirkten erheblichen Nachteilen/Kollateralschäden steht kein erkennbarer Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenüber.”
“Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass nicht die Beteiligten die Verfassungswidrigkeit der Eingriffe in ihre Rechte zu begründen hätten, sondern umgekehrt der Freistaat Thüringen, der mit seinen landesrechtlichen Vorschriften in die Rechte der Beteiligten eingreift, mit der gebotenen wissenschaftlichen Evidenz beweisen müsste, dass die von ihm vorgeschriebenen Maßnahmen dazu geeignet sind, die angestrebten Zwecke zu erreichen, und dass sie ggfls. verhältnismäßig sind. Das ist bisher nicht ansatzweise geschehen.”
Das heißt auch der Freistaat Bayern muss Begründen, warum er in die Verfassungsmäßigen rechte der Bürger eingreifen will, und nicht umgekehrt. Daher wie kann es sein das sich Bundesländern sowie die Regierung nicht an Ihrer eigenen Gesetze halte. Die 4 Gewalt, also die Presse, ÖRR berichten auch kaum Kritisch und Hinterfragen die Maßnahmen.
Wir die Bevölkerung von Deutschland dürfen uns nicht von den Politikern, Regierung, der Presse besonders der ÖRR gegenseitig aufhetzen lassen. Wir können verschiedenen Meinung sein, sollten aber normal mit anderen Menschen reden können ohne uns gegenseitig anzufeinden. Wir müssen zusammenhalten und zeigen das es auch anders geht. Das Leben hat auch schöne Seiten, auch wenn die derzeitige Politik den Menschen das leben schwer machen möchte.