Der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau hält die Begründung des Bundesverfassungsgerichts für “denkbar dünn”, mit der es die Befangenheit der von Merkel zum Abendessen geladenen Richter verneinte. In der Klage der AfD wegen ihrer Aussagen zur Kemmerich-Wahl dürften Merkels Chancen schlecht stehen.
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